Belgische Politiker fordern Sterbehilfe für Kinder und Demenzkranke
Brüssel – In Belgien ist die Debatte über eine Ausweitung der aktiven Sterbehilfe neu entbrannt. Zwar dürfen belgische Ärzte bereits seit Ende 2002 straffrei Sterbehilfe leisten. Erlaubt ist ihnen dies bislang nur bei volljährigen Patienten, die unter dauerhaften „unerträglichen“ physischen und psychischen Qualen leiden.
Anders als in den Niederlanden, wo die aktive Sterbehilfe ebenfalls erlaubt ist, müssen sich Sterbewillige in Belgien nicht in der Endphase ihres Lebens befinden. Die Betroffenen müssen ihren Willen, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, bei Bewusstsein wiederholt schriftlich oder vor Zeugen geäußert haben.
Die Partei der flämischen Liberalen der zu Ostern neu gebildeten Regierungskoalition fordert nun, das Gesetz auch auf unheilbar kranke Minderjährige und Demenzkranke auszuweiten. Flämische Sozialisten und Grüne unterstützen den Vorstoß. Christdemokraten und französischsprachige Politiker wehren sich gegen die Pläne. Dies berichten belgische Tageszeitungen.
Die Forderung ist jedoch nicht neu. Seit dem Erlass des Gesetzes vor sechs Jahren hat es wiederholt Diskussionen über eine weitere Liberalisierung gegeben. Zusätzlich angeheizt hat die aktuelle Diskussion um die moralische Rechtmäßigkeit der Sterbehilfe der Tod des belgischen Schriftstellers Hugo Claus. Der 78 Jahre alte Alzheimer-Kranke war am Mittwoch vergangener Woche nach Angaben seiner Witwe durch aktive Sterbehilfe aus dem Leben geschieden.
Knapp 500 Menschen jährlich machen dem Verein „Recht auf würdiges Sterben“ zufolge in Belgien von der Möglichkeit auf aktive Sterbehilfe Gebrauch. Die staatliche Sterbehilfe-Kommission schätzt, dass die Dunkelziffer weit höher liegt. Überwiegend seien es über 60 Jahre alte Krebspatienten, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Rund drei Viertel aller Fälle sind zudem im nördlich gelegenen Flandern registriert. © ps/aerzteblatt.de
Милан Зарић
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