20. Mai 2008
![]() |
Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein – Kinderschutzgesetz –
Artikel 2 – § 7 a Gesundheitsdienstgesetz – Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie als Projektkoordinatorin/-koordinator und Kooperationspartnerin/-partner im MiMi-Projekt Schleswig-Holstein auf das nunmehr am 01.04.2008 in Kraft getretene Kinderschutzgesetz hinweisen. Ein wichtiges neues Element ist dabei der neue § 7 a des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG), in dem die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder geregelt ist.
Meines Erachtens sind diese Regelungen auch für die Arbeit der im MiMi-Projekt Schleswig-Holstein tätigen Gesundheitslotsen von Interesse.
Auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein finden Sie bereits erste Hinweise zur Verbesserung der Kinderschutzbestimmungen.
http://www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/MSGF__node.html__nnn=true
Weiterhin ist es möglich, durch den nachstehenden Link, die Broschüre zum „Kinderschutz“ sowie das Faltblatt über die „Erreichbarkeit der Jugendämter und telefonische Beratungsangebote“ herunter zuladen.
http://www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/Startseite/kinderschutz.html__nnn=true
Ferner möchte ich auch auf folgenden Internetlink verweisen, der Sie direkt auf die Internetseite des Landesamtes für Soziale Dienste führt:
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Frueherkennung/Frueherkennung__node.html__nnn=true
Das Landesamt für Soziale Dienste stellt die „Zentrale Stelle“ dar. Unter der vorstehenden Adresse finden Sie die Einladungs- und Erinnerungsschreiben, die auch in weiteren Sprachen und zwar in dänisch, englisch, russisch, serbisch und türkisch (demnächst auch in polnisch) verfügbar sind sowie weitere nützliche und weiterführende Links zum Thema Kinderschutz wie u. a. die Seite des Deutschen Kinderschutzbundes – Landesverband Schleswig-Holstein, des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. etc.
Um diese Neuerungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, möchte ich Sie bitten, soweit möglich, diese in Beratungsgespräche einfließen zu lassen.
Die Projektkoordinatorin Frau Kromm-Kostjuk vom Ethno-Medizinischen Zentrum in Hannover hat zugesichert, diese Informationen an die jeweiligen Gesundheitslotsen in Schleswig-Holstein weiterzuleiten. Sie erhält dieses Schreiben daher zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Benedikt Müller-Lucks
Filed under: AKTUELNO, Немачки-Deutsch | Leave a comment »