Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Lübeck, 13.04.2008
Widerspruch zur Ablehnung der Petition
Begründung
Da Sie in Ihrer Begründung zur Ablehnung meiner Petition weder einen Paragrafen noch den Absatz der Satzung benannt haben, nach dem die Abweisung beschlossen wurde, betrachte ich Ihre Ablehnung als unbegründet.
Es wurden schwerwiegende Fehler der Deutschen Regierung und der ihr unterstellten Behörde begangen: beginnend mit der Waffenlieferung nach der Wiedervereinigung aus Beständen DDR, damals die sechst größte Armee der Welt, in Spannungs- und im Krieg befindliche Gebiete (Jugoslawien war damals zweifelfrei ein solches Gebiet), obwohl dies das Grundgesetz der BRD verbietet, bis hin zu der Beugung des internationalen Rechts mit der Anerkennung Kosovos gegen die Resolution 1244, obwohl die Führer des Kosovos Mitglieder einer terroristischen Organisation waren und die von Karla Del Ponte, wie sie in ihrem Buch schreibt, wegen Handel mit Organen von Gefangenen schwer belastet sind.
Ich appelliere noch einmal, meine Petitionsbeschwerde mit diesem Zusatz einer weiteren Bearbeitung zu zuleiten. Es soll niemand sagen können, er hätte nichts gewusst!
Dusan Nonkovic
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